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OnlyFans besiegt Chatter-Scam-Anklage – Gericht bestätigt § 230-Schutz

Im neuesten Urteil des Ninth Circuit hat das Gericht die Anklage gegen OnlyFans (Fenix) im Zusammenhang mit dem sogenannten Chatter‑Scam abgewiesen. Dabei stützte es sich auf die Haftungsbeschränkungen des Communications Decency Act (§ 230) sowie weitere technologische Haftungsfragen.

Hauptpunkte des Urteils

  • Verteidigungsstrategie: OnlyFans zeigte, dass die angeblichen Kommunikationsmissstände auf geschäftlichen Vereinbarungen zwischen Abonnenten und Agenturen beruhten, nicht jedoch auf einer von der Plattform erstellten Verbindung.
  • § 230 Schutz: Das Gericht stellte fest, dass die Ansprüche der Kläger sich mehr auf die versprochenen Beziehungen als auf die Überwachung von Inhalten beziehen, wodurch § 230 anwendbar bleibt.
  • VPPA‑Analyse: Die Offenlegung der Plattform als unzureichend bewertet; Nutzer können die Identität von “Profis” nicht eindeutig bestimmen.
  • Vertragsverletzung: Ansprüche, die sich über § 230 hinaus erstrecken, wurden wegen der Integration‑Klausel im ToS zurückgewiesen.
  • AI‑Fehler: Hagens Berman hat ChatGPT ohne korrekte Zitierung verwendet, was zu falschen Referenzen führte; das Gericht sanktionierte das Büro mit hohen Kosten.

Relevante Rechtsfragen

Das Urteil betont, dass Plattformen in Deutschland weiterhin mit ähnlichen Haftungsfragen konfrontiert sein können, wenn sie die Nutzer in komplexen Geschäftsbeziehungen verknüpfen. Es stellt die Frage, ob § 230 in deutschen Rechtssystemen ähnlich abgebildet werden kann und welche Haftungsgrenzen für Plattformbetreiber gelten.

Quelle

Weitere Informationen finden Sie auf Eric Goldman Blog.